|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Sailée GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen
Fassung gelten für die von uns angebotenen Leistungen, wie die
Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen,
Personal¬dienst¬leistungen, den Verleih von Catering- und
Partyzubehör sowie sowohl die Vermittlung von sonstigen eigenen
Dienst¬leistungen als auch Dienstleistungen und Waren von
Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich per Post,
Fax oder Internet bestellt hat.
Buchungsmodalitäten
Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen,
insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer
Verkaufsangestellten, werden erst durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung durch den Kunden mit Angabe seiner
Rechnungsanschrift und rechtsverbindlichen Unterschrift
verbindlich. Der Auftraggeber versichert mit seiner Bestellung,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und
erklärt sich mit diesen einverstanden.
Nach Reservierungsbestätigung behalten wir uns vor, je nach
Größe der Veranstaltung, eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 %
der zu erwartenden Gesamtsumme zu berechnen. Eine kostenfreie
Stornierung aller Leistungen ist nach Vertrags¬abschluss bis
spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin möglich. Für darüber
hinausgehende Stornierungen behalten wir uns die Berechnung
einer Stornierungsgebühr in Höhe von 75 % der gebuchten bzw.
stornierten Leistungen vor. Stornierungen ab dem 2. Tag vor dem
Veranstaltungstag (z.B. Montag für Veranstaltung am Mittwoch)
berechnen wir mit 100 % der gebuchten Leistungen.
Änderungswünsche sind spätestens 5 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Vertragsgegenstandes
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sailée
GmbH.
Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern nicht anders
ausgewiesen, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise und
sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu betrachten. Preis-
und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
Personal
Dienstleistungen von Servicekräften, Büfettkräften, Köchen,
Hostessen, Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften,
Reinigungs¬kräften, Technikern oder ähnlichem Personal müssen
gesondert bestellt und vereinbart werden.
Die Übernahme eines Arbeitnehmers der Sailée GmbH durch
Abwerbung gilt als Vermittlung. Als generelle Vermittlung gilt,
wenn ein Arbeitsvertrag zwischen einem Mitarbeiter des
Auftragnehmers (Sailée GmbH) und dem Auftraggeber (Kunde)
innerhalb von sechs Monaten nach dem Auftrag zustande kommt. Für
jede vollzogene Vermittlung kann der Auftragnehmer (Sailée GmbH)
ein Vermittlungshonorar von 3.500,00 € netto zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Das Honorar ist
mit dem Abschluss des Arbeits¬vertrages zwischen Auftraggeber
und Mitarbeiter fällig.
Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene
Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung
erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung
entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Besonderheiten, die
den Lieferort betreffen, wie Parkmöglichkeiten, Baustellen,
besonders lange Wege, schmale Treppen, Fahrstühle, etc., sind
durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns
zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für
aufwendige Gegebenheiten, die den Lieferort betreffen, behalten
wir uns vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Verträge bzw. Vereinbarungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die
unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen
ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und
wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bzw. der Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
Gerichtstand beider
Vertragsparteien ist Berlin.
Berlin, 30.8.2010
|