Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sailée GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die von uns angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen, Personal¬dienst¬leistungen, den Verleih von Catering- und Partyzubehör sowie sowohl die Vermittlung von sonstigen eigenen Dienst¬leistungen als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich per Post, Fax oder Internet bestellt hat.

Buchungsmodalitäten
Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden mit Angabe seiner Rechnungsanschrift und rechtsverbindlichen Unterschrift verbindlich. Der Auftraggeber versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Nach Reservierungsbestätigung behalten wir uns vor, je nach Größe der Veranstaltung, eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der zu erwartenden Gesamtsumme zu berechnen. Eine kostenfreie Stornierung aller Leistungen ist nach Vertrags¬abschluss bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin möglich. Für darüber hinausgehende Stornierungen behalten wir uns die Berechnung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 75 % der gebuchten bzw. stornierten Leistungen vor. Stornierungen ab dem 2. Tag vor dem Veranstaltungstag (z.B. Montag für Veranstaltung am Mittwoch) berechnen wir mit 100 % der gebuchten Leistungen. Änderungswünsche sind spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.

Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Vertragsgegenstandes bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sailée GmbH.

Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise und sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu betrachten. Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor.

Personal
Dienstleistungen von Servicekräften, Büfettkräften, Köchen, Hostessen, Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften, Reinigungs¬kräften, Technikern oder ähnlichem Personal müssen gesondert bestellt und vereinbart werden.

Die Übernahme eines Arbeitnehmers der Sailée GmbH durch Abwerbung gilt als Vermittlung. Als generelle Vermittlung gilt, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen einem Mitarbeiter des Auftragnehmers (Sailée GmbH) und dem Auftraggeber (Kunde) innerhalb von sechs Monaten nach dem Auftrag zustande kommt. Für jede vollzogene Vermittlung kann der Auftragnehmer (Sailée GmbH) ein Vermittlungshonorar von 3.500,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Das Honorar ist mit dem Abschluss des Arbeits¬vertrages zwischen Auftraggeber und Mitarbeiter fällig.

Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Parkmöglichkeiten, Baustellen, besonders lange Wege, schmale Treppen, Fahrstühle, etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für aufwendige Gegebenheiten, die den Lieferort betreffen, behalten wir uns vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Verträge bzw. Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bzw. der Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.

Gerichtstand beider Vertragsparteien ist Berlin.
Berlin, 30.8.2010


 

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